Nutzungsbedingungen für Ausleihen beim
Zusammenschluss der Illesheimer Vereine e.V. (ZIV)

Berechtigung zur Ausleihe und Einsatzort

Berechtigt zur Nutzung des Verleihs sind

  • Vereine, deren Sitz im Gemeindegebiet 91471 Illesheim liegt
  • Einwohner der Gemeinden Illesheim und Schwebheim für private, nicht gewerbliche Zwecke. Dazu zählen z. B.
    • Geburtstage
    • Hochzeiten / Polterabende
    • Sonstige private Familienfeiern

Der Einsatzort des Inventars liegt grundsätzlich innerhalb des Gemeindegebietes. Nach Absprache kann eine Nutzung auch außerhalb der Gemeindegrenzen erfolgen, wenn der Ausleihende zur Nutzung berechtigt ist und der abweichende Einsatzort mit dem ZIV abgesprochen wurde.

Kosten

Die Überlassung des ZIV Inventars erfolgt unentgeltlich. Ggf. entstehen Kosten für eine Lieferung, bzw. Arbeiten, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, sowie für Reinigungen und Reparaturen oder fehlende Teile. Je nach Verleih-Bestandteilen wird eine Kaution einbehalten.

Es gelten die Preise aus der angehängten Preisliste

Dauer der Ausleihe

Die maximale Dauer beträgt 3 Tage. Die Abholung und Rückgabe richten sich nach der Verfügbarkeit des Inventars. Wenn das Material vorher noch in einer anderen Ausleihe unterwegs ist, müssen ggf. kurzfristige Absprachen getroffen werden.

Beantragung der Ausleihe

Erfolgt

  • Über den Online-Shop auf ziv-illesheim.de
  • in direktem Kontakt mit dem ZIV

mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung. Ausleihen für das Folgejahr sind erst nach der Terminplanungssitzung der Mitgliedsvereine im November verbindlich möglich. Vorher werden diese intern mit dem Vermerk “Bearbeitung nächstes Jahr” markiert.

Anspruch auf Ausleihe

Bei Terminkollisionen vergibt der ZIV das Inventar in der Reihenfolge des Bestellungs-Eingangs. Es gibt keinen Anspruch auf die Ausleihe (z. B. wenn das Inventar auf Grund von Beschädigungen zum Zeitpunkt der Ausleihe nicht einsatzfähig ist).

Abholung / Übergabe und Rückgabe des Inventars

Die Abholung und Rückgabe erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, grundsätzlich in der Schwarzscheune (Schloßstraße 10, 91471 Illesheim). Die Termine sind mit den Ansprechpartnern des ZIV abzusprechen.

Besonderheiten Toilettenwagen

Die Aufstellung und der Rücktransport werden aus­schließlich durch die Mitarbeiter der Gemeinde Illesheim durchgeführt und können daher nur in deren Dienstzeit erfolgen. Arbeiten, die den üblichen Aufwand für Aufstellen und Abholung über­steigen, werden in Rechnung gestellt. Ein Termin zur Lieferung ist direkt mit den Mitarbeitern der Gemeinde zu vereinbaren. Die Kontaktdaten können über den ZIV erfragt werden.

Wird Wasser aus der gemeindlichen Versorgung entnommen, so wird pro Veranstaltungstag mindestens 1 m³ berechnet. Bei Mehrverbrauch wird jeder angefangene m³ zusätzlich in Rechnung gestellt.

Das Rauchen im Toilettenwagen ist grundsätzlich verboten.

Verpflichtungen des Entleihers

Der Entleiher nutzt das überlassene Inventar ausschließlich für die vereinbarten Zwecke. Insbesondere eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

Der Entleiher verpflichtet sich zu den vereinbarten Terminen pünktlich anwesend zu sein, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Dies gilt besonders beim Toilettenwagen, der von den Mitarbeitern der Gemeinde geliefert und angeschlossen wird. Die Gemeinde behält sich vor, dem Entleiher überflüssige Anfahrten in Rechnung zu stellen.

Der Entleiher trägt dafür Sorge, dass mit dem Inventar des ZIV sorgsam umgegangen wird. Vor Rückgabe erfolgt eine gründliche Reinigung. Ist die Reinigung unzulänglich, behält der ZIV sich vor, die Kaution einzubehalten. Umfangreichere, notwendige Reinigungsarbeiten können ggf. in Rechnung gestellt werden.

Der Entleiher hat durch vertragsgemäßen Gebrauch verursachte Beschädigungen, Veränderungen und fehlende Teile am überlassenen Inventar in Abweichung von § 602 BGB zu vertreten. Zusammen mit dem Beauftragten des ZIV werden diese bei Rückgabe dokumentiert. Reparaturen werden nur vom ZIV in Auftrag gegeben und dem Nutzer in Rechnung gestellt.

Hinweise zum Datenschutz

Zum Zwecke der Bearbeitung der Ausleihe werden vom Ausleihenden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dazu zählen unter anderem Name, Anschrift, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz unter https://ziv-illesheim.de/datenschutz

Ansprechpartner (Verantwortliche Personen)

Bernd Arnold (1. Vorstand), Wiesenstraße 16, 91471 Illesheim, Tel.: 09841 683650
Andreas Horneber (2. Vorstand), Westheim 89, 91471 Illesheim, Tel.: 09841 6853980
E-Mail: info@ziv-illesheim.de

Anhang

Preisliste ZIV

Protokoll Übergabe-Rückgabe

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.